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Wie kann mein Mandant seine Signatur hinterlegen?

Mandanten müssen ihre Unterschrift nicht vorab in KanzleiDrive hinterlegen.

Die Unterschrift wird automatisch beim ersten Signaturvorgang erstellt.

So funktioniert es
  1. Der Mandant öffnet die Signaturanfrage über den Link in der E-Mail oder direkt in KanzleiDrive.
  2. Das Dokument wird wie gewohnt geprüft.
  3. An der vorgesehenen Signaturstelle wird der Mandant aufgefordert, seine Unterschrift zu erstellen.

    Dabei kann er per Maus / Tablet eine Unterschrift digital zeichnen, eine eingescannte Unterschrift als Bild hochladen oder seinen Namen eingeben und damit einen Textzug erzeugen lassen.
  4. Die Unterschrift wird direkt innerhalb des Signaturprozesses erfasst.



 

 

 

Wird die Unterschrift gespeichert?

Ja. Nach der ersten Signatur wird die Unterschrift automatisch gespeichert.

Bei zukünftigen Signaturvorgängen kann der Mandant die bereits hinterlegte Unterschrift erneut verwenden und muss diese nicht jedes Mal neu erstellen.

Hinweis nach der Umstellung auf Signaturen 2.0  (Juni 2026)

Mit der Einführung des neuen Signaturmoduls werden bisher hinterlegte Unterschriften nicht übernommen.

Dies betrifft sowohl Kanzleimitarbeiter als auch Mandanten.

Jeder Nutzer muss seine Unterschrift bei der ersten Signatur im neuen System daher einmalig neu erstellen. Anschließend wird diese wieder gespeichert und für zukünftige Signaturvorgänge verwendet.