Welche Dokumente können digital signiert werden?
Welche Dokumente eignen sich für die digitale Signatur?
Mit KanzleiDrive können Sie grundsätzlich alle PDF-Dokumente sowie Bilddateien im Format JPG, PNG und TIFF elektronisch signieren lassen.
Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise:
- Vollmachten
- Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Lastschriftmandate
- Personalfragebögen
- Verträge und Vereinbarungen
- Zustimmungserklärungen und Freigaben
Welche Signaturstufe sollte ich verwenden?
Welche Signaturstufe erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Dokument sowie den rechtlichen Anforderungen ab.
KanzleiDrive unterstützt alle drei gängigen Signaturstufen:
- Einfache elektronische Signatur (EES)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Dadurch können Sie für jeden Anwendungsfall die passende Sicherheits- und Nachweisstufe wählen.
Sind digital signierte Dokumente rechtssicher?
Ja. Elektronische Signaturen sind nach der eIDAS-Verordnung europaweit geregelt und rechtsgültig.
Die rechtliche Beweiskraft richtet sich dabei nach der gewählten Signaturstufe. Während die EES für viele alltägliche Anwendungsfälle ausreichend ist, bietet die QES die höchste Rechtssicherheit und ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Hinweis: Ob für ein bestimmtes Dokument eine bestimmte Signaturstufe vorgeschrieben ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und sollte im Zweifel rechtlich geprüft werden.