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QES Identifikationsprozess

Wie kann ich Mitarbeiter und Mandanten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) verifizieren?

Mit dem Signatur-Update vom Juni 2026 wurde der Verifizierungsprozess vereinfacht.

Im bisherigen Signaturprozess konnte die Einladung zur Verifizierung manuell in den Mitarbeiter- bzw. Mandantendetails versendet werden.

Ab dem neuen Signaturprozess ist dieser Schritt nicht mehr erforderlich: Die Verifizierung wird automatisch angestoßen, sobald für eine Person erstmals eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) angefordert wird.

Der Empfänger erhält die notwendigen Informationen zur Identifizierung direkt im Rahmen des Signaturprozesses und wird Schritt für Schritt durch die Verifizierung geführt.

Vorteile der neuen Vorgehensweise:

  • Keine separate Verifizierungseinladung mehr notwendig
  • Weniger administrativer Aufwand für die Kanzlei
  • Verifizierung erfolgt genau dann, wenn sie tatsächlich benötigt wird
  • Einfacherer und intuitiverer Ablauf für Mitarbeiter und Mandanten

Hinweis: Die Verifizierung ist nur einmal erforderlich. Nach erfolgreicher Identifizierung kann die Person zukünftige QES-Signaturen ohne erneute Verifizierung durchführen.